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28.06.2002

NRW-Landtag lehnt Feiertagsöffnung von Videotheken ab

Pressemitteilung: NRW-Landtag lehnt Feiertagsöffnung von Videotheken ab

Die Liberalen argumentierten, Videotheken würden gegenüber Mitbewerbern wie „Kino, Pay-TV oder Internet Downloads“ ungerechtfertigt benachteiligt. Die sonntägliche Öffnung von Videotheken wäre verfassungsrechtlich unbedenklich und würde Arbeitsplätze schaffen, sagte die FDP-Abgeordnete Marianne Thomann-Stahl. Ihr Parteikollege Ingo Wolf betonte, staatliche Eingriffe müssten auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Dagegen waren sich SPD und CDU einig, dass die Tradition des arbeitsfreien Sonntags nicht „ökonomischen Gesetzlichkeiten und Interessen geopfert“ werden dürfe. Der Ruhetag bilde einen „Schutzraum vor der Ökonomisierung des Lebens“ und verhindere die „totale Verfügbarkeit des Menschen“. Außerdem müsse „die religiöse Dimension von Sonn- und Feiertagen“ auch in einer säkularisierten Gesellschaft beachtet werden, heißt es in einer gemeinsamen Begründung der beiden Parteien.
Der CDU-Abgeordnete Werner Jostmeier warnte zudem vor einem „Dammbruch“. Eine Aufweichung des Sonntagsschutzes könnte Auswirkungen auf den gesamten Dienstleistungsbereich haben, sagte er. Es gehe darum, die Menschlichkeit der Lebensverhältnisse zu bewahren. Der Sonntag sei bereits seit geraumer Zeit gefährdet. Der Grünen-Abgeordnete Oliver Keymis zitierte die evangelische Kirche mit den Worten: „Der Mensch lebt nicht allein vom Kaufen und Verkaufen.“ Die gemeinsame Unterbrechung des Alltags diene dem Menschen.
Die christlichen Kirchen und der NRW-Landesbezirk des Deutschen Gewerkschaftsbundes hatten ihre Ablehnung einer weiteren Aushöhlung des Sonntagsschutzes im März in einem gemeinsamen Schreiben an den Landtag begründet. Die Sonntagsruhe sei verfassungsrechtlich garantiert. Es dürften nicht noch mehr Menschen als bisher an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Die drei evangelischen Landeskirchen in NRW hatten kurz zuvor ihre Position bekräftigt und erweiterte Öffnungszeiten als überflüssig bezeichnet. „Das Betreiben von Videotheken ist eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete typisch werktägliche Arbeit. Sie muss nicht an Sonn- und Feiertagen ausgeübt werden. Während der Werktage besteht hinreichend Gelegenheit, sich die für die Feiertage benötigten Videos ebenso zu beschaffen wie sonstige Gegenstände des täglichen Bedarfs“, hieß es in der Erklärung von Landessuperintendent Gerrit Noltensmeier (Lippische Landeskirche), Präses Manfred Sorg (Evangelische Kirche von Westfalen) und Präses Manfred Kock (Evangelische Kirche im Rheinland).
Videotheken dürfen in NRW am Samstag bis 22 Uhr geöffnet sein.

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