Archiv 2005 - 2001

15.02.2004

Die Basis hat abgestimmt

Pressemitteilung: Kirchenvorstände gewählt. Leichte Zunahme der Wahlbeteiligung, aber Wahlen in weniger Gemeinden

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Reger Andrang im Wahllokal von St. Nicolai in Lemgo.

Gewählt wurde allerdings nur in zwölf Gemeinden (2000: 18). Mit 23,63 Prozent Beteiligung lag die Gemeinde in Bad Salzuflen-Retzen an der Spitze, gefolgt von Lage-Heiden (1. Pfarrbezirk) mit 22,97 Prozent. In Lüdenhausen im Kalletal gaben 20,23 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, in Stapelage-Müssen 19,14. Die größte Gemeinde, in der gewählt wurde, war St. Nicolai in Lemgo mit 4664 Wahlberechtigten. Davon beteiligten sich 18,20 Prozent.
Die Wahlbeteiligung in den weiteren Gemeinden: Falkenhagen 17,41 Prozent, Barntrup 16,32 Prozent, Helpup 14,97 Prozent, Bad Salzuflen lutherisch 11,73 Prozent, Lage reformiert (4. Pfarrbezirk) 11,13 Prozent, Lage lutherisch 10,48 Prozent, Detmold lutherisch (1. Pfarrbezirk) 9,22 Prozent.
Wahlberechtigt waren alle Konfirmierten, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hatten. Die Erstwähler zwischen 14 und 18 Jahren beteiligten sich mit gut 20 Prozent überdurchschnittlich an der Wahl. In Barntrup gingen sogar fast 36 Prozent der Jugendlichen zur Wahlurne, in St. Nicolai 31 Prozent.
Die Kirchenvorstände sind die Frauen und Männer, die gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer für die Leitung einer Kirchengemeinde Verantwortung tragen. Sie werden für vier Jahre gewählt. Bis zur Kirchenvorstandswahl im Jahr 2000 dauerte eine Amtszeit acht Jahre. Danach hat die Landessynode das Kirchenrecht geändert und eine Wahlperiode auf vier Jahre verkürzt.
Die Kirchenvorstandswahl ist nicht mit politischen Wahlen zu vergleichen. Es geht nicht um Parteien oder Karriere, sondern um die ehrenamtliche Verantwortung für die Mitgestaltung des Weges, den die Kirche geht. Alle volljährigen Wahlberechtigten, die bereit sind, die Verpflichtungen des Kirchenvorstandes zu übernehmen, können zur Wahl vorgeschlagen werden. Finden sich in einer Gemeinde nicht mehr Kandidaten als für die Besetzung des Kirchenvorstandes notwendig, dann gelten die vorhandenen Kandidaten als gewählt. Das Leitungsgremium hat je nach Gemeindegröße zwischen sechs und etwa zwanzig Mitglieder.

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