Archiv 2005 - 2001

17.12.2003

Die Basis muss (ab)stimmen

Pressemitteilung: Kirchenvorstandswahl am 15. Februar – Wählerlisten liegen aus

- -
   
Mit dem doppeldeutigen Satz "Unsere Basis muss stimmen" weisen die Kirchen in Nordrhein-Westfalen auf die Wahl am 15. Februar hin.

Ab sofort bis 30. Dezember liegen die Wählerverzeichnisse in den Kirchengemeinden aus. Wahlberechtigt sind alle Konfirmierten, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, aber seinen Namen nicht im Wählerverzeichnis findet, kann bis 6. Januar beim zuständigen Kirchenvorstand schriftlich Einspruch erheben.
Bei den Kirchenvorstandswahlen, die gleichzeitig auch in den beiden anderen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen stattfinden, werden alle vier Jahre die Leitungsgremien der Gemeinde gewählt. An der Spitze jeder der 71 Gemeinden der Lippischen Landeskirche steht ein Kirchenvorstand, der gemeinsam mit Pfarrerin oder Pfarrer darauf achtet, dass die Botschaft von Gottes Liebe unverfälscht und zeitgemäß weitergegeben wird. Er vertritt die Gemeinde auch im rechtlichen Sinne, etwa als Arbeitgeber ihrer Angestellten, und ist verantwortlich für ihre Finanzen.
Unter den Wahlberechtigten sind 6.084 mögliche Erstwähler, also Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Sie dürfen nicht nur am 15. Februar ihre Stimme abgeben, sondern haben - wie die erwachsenen Wähler - auch das Recht, Kandidaten vorzuschlagen. Ein Vorschlag ist gültig, wenn er von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindemitgliedern unterschrieben ist. Diese Wahlvorschläge können zwischen Silvester und 13. Januar in den Gemeindebüros abgegeben werden. Um sich zur Wahl zu stellen, muss man volljährig sein.
Rechtzeitig vor der Wahl werden Benachrichtigungskarten verschickt. Weitere Informationen im Landeskirchenamt, Telefon 05231/976750 und http://www.lippische-landeskirche.de/wahl

  • Twitter
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Windows Live