Archiv 2005 - 2001

24.11.2003

Kirchenkreise künftig für Besetzung der Gemeindepfarrstellen zuständig

Pressemitteilung: Kirchenkreise künftig für Besetzung der Gemeindepfarrstellen zuständig

Das sieht der Entwurf für die Änderung des entsprechenden Gesetzes vor, den die Synode als oberstes Leitungsgremium am 24. November mit großer Mehrheit in erster Lesung beschlossen hat. Demnach steht jeder Klasse ein bestimmtes Kontingent für Pfarrstellen zur Verfügung, das nicht überschritten werden darf. Das letzte Entscheidungsrecht bliebt aber beim Landeskirchenrat. Die zweite Lesung soll im Frühjahr 2004 erfolgen.
Nicht festlegen wollte sich die Synode auf eine bestimmte Verhältniszahl von Gemeindemitgliedern pro Pfarrstelle. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch die Zahl von derzeit acht Kirchenkreisen, die für die Kontingentierung der Stellen von etlichen Synodalen als zu klein angesehen wurden. Der Synode liegt auch ein Vorschlag zur Reduzierung der Kirchenkreise von acht auf vier vor.

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